Aktuelles
Immer auf dem neuesten Stand sein.

Erfahren Sie bei uns die neuesten Gesetzesänderungen und News rund um das Thema Schuldnerhilfe und Schulnderschutz.
Nützliche Informationen für die künftige Vorangehensweise und Prävention
03.04.16 Artikel Mannheimer Morgen "Gefährliche Spirale"
In einem aktuellen Artikel des Mannheim Morgens wird auf die gefährliche Abwärtsspirale der Schuldenlast eingegangen. Sie sollten sich in Sachen Schulden ordentlich informieren und betreuen lassen. Am besten ist es jedoch, die Finanzen ...
03.04.2016 Artikel Mannheimer Morgen
Zum 1. Juli 2015 hatt sich der monatlich unpfändbare Grundbetrag von bisher 1.045,04 Euro auf nunmehr 1.073,88 Euro erhöht. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 404,16 Euro (bisher: ...
Seit 01.07.15 Pfändungsfreier Betrag steigt
Aktuelles Immer auf dem neuesten Stand sein. Erfahren Sie bei uns die neuesten Gesetzesänderungen und News rund um das Thema Schuldnerhilfe und Schulnderschutz.Nützliche Informationen für die künftige Vorangehensweise und Prävention...
01.05.2014 SIR Schuldnerhilfe seit 10 Jahren
Seit der ersten Beratungsstelle im Gig 7 (später in O7 gegenüber Saturn) sind nun schon 10 Jahre vergangen. Seit 01. Januar diesen Jahres finden Sie uns in den Planken gegenüber Peek & Cloppenburg (Adresse: P3, 12-13) ..
23.10.2013 Schuldenfrei jetzt in 3 bis 5 Jahren
Durch eine Änderung des Insolvenzrechts wird es ab Mitte 2014 möglich, die Restschuldbefreiung innerhalb von 3 Jahren zu erreichen. Die bisherige Regelung sah vor, dass die Restschuldbefreiung erst nach 6 Jahren erteilt wird. Nun wird ...
16.04.2013 Erhöhung der Pfändungsfreigrenze
Nach 850c Abs. 2a ZPO sind die Beträge für die Berechnung der Pfändungsfreigrenzen alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags anzupassen. Ab 1.7. ist eine geänderte Freigrenze zu beachten. Pfändungsfreier ...
21.02.2013 Pfändungsschutzkonto
Seit dem 01.07.2010 stärkt der Gesetzgeber den Rücken der Schuldner. Durch die Einführung des P-Kontos ist es jedem möglich, ein bestehendes Guthabenkonto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln ...

Unsere Ziele:
Für Sie definiert.

Soforthilfe
Schnelligkeit
Nachhaltigkeit
Diskretion
Wirksamkeit
Seriosität

Die SIR Schuldnerhilfe bietet auf ihrer Website keinerlei rechts- und steuerberatende Tätigkeit sowie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an. Sie übt keinerlei Rechtsberatung, Rechtsbesorgungsgeschäfte oder Steuerberatung aus. In rechtlich relevanten Fällen kann sie jedoch einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die SIR Schuldnerhilfe erbringt ausschließlich Dienstleistungen kaufmännischer Art.

© 2017 SIR Schuldnerhilfe