A - Z

Außergerichtliche Einigung
Hierbei kommen Schuldner und die Gläubiger zu einer Einigung, wie die Forderungen beglichen werden. Dies ist möglich in Form von verbindlich vereinbarten Ratenzahlungen oder als Einmalzahlung. Ein Gericht wird hierfür nicht benötigt.
Inkasso
Inkassobüro / Inkassounternehmen
Insolvenz
Insolvenzantrag
Insolvenzverfahren
Pfändungstabelle
Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz
Regelinsolvenz / Unternehmensinsolvenz
Restschuldbefreiung
Überschuldung
Zahlungsunfähigkeit

Unsere Ziele:
Für Sie definiert.

Soforthilfe
Schnelligkeit
Nachhaltigkeit
Diskretion
Wirksamkeit
Seriosität

Die SIR Schuldnerhilfe bietet auf ihrer Website keinerlei rechts- und steuerberatende Tätigkeit sowie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an. Sie übt keinerlei Rechtsberatung, Rechtsbesorgungsgeschäfte oder Steuerberatung aus. In rechtlich relevanten Fällen kann sie jedoch einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die SIR Schuldnerhilfe erbringt ausschließlich Dienstleistungen kaufmännischer Art.

© 2017 SIR Schuldnerhilfe