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03.04.16 Artikel Mannheimer Morgen "Gefährliche Spirale"
03.04.16 Artikel Mannheimer Morgen "Gefährliche Spirale"
In einem aktuellen Artikel des Mannheim Morgens wird auf die gefährliche Abwärtsspirale der Schuldenlast eingegangen. Sie sollten sich in Sachen Schulden ordentlich informieren und betreuen lassen. Am besten ist es jedoch, die Finanzen von Beginn an in Ordnung zu bringen, um erst gar nicht in diese gefährliche Spirale zu geraten, so Alexander Jungert.
Lesen Sie genaueres im Wirtschaftsteil des Mannheimer Morgens oder im morgenweb (Ausgabe vom 04.03.16, Artikel zur Überschuldung privater Haushalte) nachlesen: http://www.morgenweb.de/nachrichten/wirtschaft/kommentare-wirtschaft/gefahrliche-spirale-1.2671067
03.04.2016 Artikel Mannheimer Morgen
03.04.2016 Artikel Mannheimer Morgen
Was bedeutet der Begriff "überschuldet sein"? Wie kommt es, dass sich Menschen überschulden? Sind Frauen eher betroffen als Männer? Wie lauten die wichtigsten Ergebnisse aus dem aktuellen Schuldenatlas? Was sollten betroffene Verbraucher tun?
Diese Fragen und viel mehr können Sie im Wirtschaftsteil des Mannheimer Morgens oder im morgenweb (Ausgabe 04.03.16) nachlesen: http://www.morgenweb.de/nachrichten/wirtschaft/regionale-wirtschaft/bei-schulden-sofort-hilfe-holen-1.2670295
Seit 01.07.15 Pfändungsfreier Betrag steigt
Seit 01.07.15 Pfändungsfreier Betrag steigt
Ab wann ist dies wichtig?
Alle die eine außergerichtliche Schuldenbereinigung auf Grundlage eines Plans mit Anpassungsklausel erreicht haben, müssen dementsprechend weniger an die Gläubiger abführen.
Das Gleiche gilt bei laufenden Pfändungen oder wenn Sie sich momentan in der Insolvenz befinden.Auch P-Konten müssen an den neuen Freibetrag angepasst werden.
Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat bei.
01.05.2014 SIR Schuldnerhilfe seit 10 Jahren
01.05.2014 SIR Schuldnerhilfe seit 10 Jahren
Seit der ersten Beratungsstelle im Gig 7 (später in O7 gegenüber Saturn) sind nun schon 10 Jahre vergangen. Seit 01. Januar diesen Jahres finden Sie uns in den Planken gegenüber Peek & Cloppenburg (Adresse: P3, 12-13).
"In all den Jahren haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, Menschen aus der Schuldenfalle und damit zu mehr Lebensqualität zu verhelfen".
Wir helfen Ihnen, ein wirtschaftliches Entschuldungskonzept zu erstellen.
Bitte beachten Sie des Weiteren, dass sich 2014 unser Name von SIR Schuldnerberatung in SIR Schuldnerhilfe geändert hat! Unser Leistungsspektrum in Sachen Schuldenhilfe, Schuldnerhilfe, Insolvenzhilfe, Entschuldung bzw Schuldenbereinigung und präventiven Hilfen sowie EDV Service bleibt natürlich gleich und wird für Sie, so wie Sie es von einer serösen Schuldnerhilfe erwarten können, weiter verbessert.
Machen Sie mit unserer Hilfe die ersten Schritte raus aus den Schulden !
*Wir sehen davon ab Begriffe wie Schuldenberatung, Schuldnerberatung und Insolvenzberatung auf unserer Homepage zu verwenden
23.10.2013 Schuldenfrei jetzt in 3 bis 5 Jahren
23.10.2013 Schuldenfrei in 3 bis 5 Jahren (Verkürzung des Insolvenzverfahrens)
Durch eine Änderung des Insolvenzrechts wird es ab Mitte 2014 möglich, die Restschuldbefreiung innerhalb von 3 Jahren zu erreichen.
Die bisherige Regelung sah vor, dass die Restschuldbefreiung erst nach 6 Jahren erteilt wird. Nun wird es verschuldeten Verbrauchern möglich, nach 3 bzw. 5 Jahren in eine schuldenfrei Zunkunft zu starten.
Restschuldbefreiung nach 3 Jahren
Voraussetzungen sind: Begleichung von mindestens 35% der Schulden und der Verfahrenskosten.
Restschuldbefreiung nach 5 Jahren
Die Restschuldbefreiung erfolgt nach 5 Jahren, wenn zumindest die Verfahrenskosten beglichen werden können. Wenn diese nicht bezahlt werden können, bleibt es bei sechs Jahren Wohlverhaltensperiode.
16.04.2013 Erhöhung der Pfändungsfreigrenze
16.04.2013 Erhöhung der Pfändungsfreigrenze
Zum 1. Juli 2013 steigt der monatlich unpfändbare Grundbetrag von bisher 1.028,89 Euro auf nunmehr 1.045,04 Euro. Dieser Betrag erhöht sich, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten zu erfüllen sind, um monatlich 393,30 Euro (bisher: 387,22 Euro) für die erste und um jeweils weitere 219,12 Euro (bisher 215,73 Euro) für die zweite bis fünfte Person.
Ab wann ist dies wichtig? Alle die eine außergerichtliche Schuldenbereinigung auf Grundlage eines Plans mit Anpassungsklausel erreicht haben, müssen dementsprechend weniger an die Gläubiger abführen. Das gleiche gilt bei laufenden Pfändungen oder wenn Sie sich momentan in der Insolvenz befinden. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat bei.
21.02.2013 Pfändungsschutzkonto
21.02.2013 Pfändungsschutzkonto
Dies geschieht durch Antrag bei der jeweiligen Bank. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf ein P-Konto.
War der Antrag auf Eröffnung oder Umstellung eines P-Kontos erfolgreich, ist der Basispfändungsfreibetrag (momentan 1029,99 €) gesichert und es kommt zu keiner Sperrung des Kontos. Durch eine Bescheinigung (bspw. über Unterhaltsverpflichtungen etc.) des Gerichts oder einer zugelassenen Beratungsstelle ist eine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags möglich.
Unsere Ziele:
Für Sie definiert.
Soforthilfe
Schnelligkeit
Nachhaltigkeit
Diskretion
Wirksamkeit
Seriosität
Die SIR Schuldnerhilfe bietet auf ihrer Website keinerlei rechts- und steuerberatende Tätigkeit sowie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an. Sie übt keinerlei Rechtsberatung, Rechtsbesorgungsgeschäfte oder Steuerberatung aus. In rechtlich relevanten Fällen kann sie jedoch einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die SIR Schuldnerhilfe erbringt ausschließlich Dienstleistungen kaufmännischer Art.