Kosten

Schulden vermeiden und nicht neue schaffen.

Wir helfen Ihnen dabei Kosten einzusparen, da z.B. eine außergerichtliche Schuldenregulierung in den meisten Fällen zu einem erheblichen Schuldenerlass führen kann.

Die Kosten einer professionelle Schuldnerhilfe sind im Vergleich zu Ihren Schulden wesentlich geringer und werden also durch Einsparen von Kosten (erreicht durch individuell richtige Vorgehensweisen) relativiert.

Kostenlose Ersthilfe !

Ihr Ersttermin bei uns ist unverbindlich. Nachdem Sie unseren Kontaktbogen ausgefüllt oder sich telefonisch mit uns in Verbindung gesetzt haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Ersttermin. In diesem Ersttermin und nach Einsicht ihrer Unterlagen schlagen wir Ihnen individuelle Lösungsmöglichkeiten vor, die an Ihre persönliche Schuldensituation angepasst sind.

Wenn Sie die von ihnen gewünschte Lösung bestimmt haben können wir Ihnen dazu, je nach Anzahl der Gläubiger und Bearbeitungsaufwand, eine transparente und detaillierte Kostenübersicht aufzeigen.

Bei uns gibt es keinerlei Kostenfallen oder versteckte Abos. Nach Abklärung der Zahlungsmodalitäten beginnt unser Team mit seiner Arbeit und den Verhandlungen.

Mit einem Beratungshilfeschein besteht die Möglichkeit bei den Kosten für die Schuldnerhilfe finanziell nahezu komplett unterstützt zu werden. Generell entstehen auch bei Vorlage eines entsprechenden Beratungshilfescheins Kosten für die Tätigkeit der SIR-Schuldnerhilfe jedoch werden mit solch einem Beratungshilfeschein dann die Kosten des Bearbeitungsaufwandes und der Erstanalyse durch einen von der SIR empfohlenen Rechtsanwalt, welcher vom Klient ausgewählt wird, gedeckt

Nutzen Sie also unser qualitatives Erstgespräch.
Wir können uns sehr gut in ihre Situation hineinversetzen und helfen Ihnen mit hohem Engagement aus der Schuldenfalle.

Unsere Ziele:
Für Sie definiert.

Soforthilfe
Schnelligkeit
Nachhaltigkeit
Diskretion
Wirksamkeit
Seriosität

Die SIR Schuldnerhilfe bietet auf ihrer Website keinerlei rechts- und steuerberatende Tätigkeit sowie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an. Sie übt keinerlei Rechtsberatung, Rechtsbesorgungsgeschäfte oder Steuerberatung aus. In rechtlich relevanten Fällen kann sie jedoch einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die SIR Schuldnerhilfe erbringt ausschließlich Dienstleistungen kaufmännischer Art.

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