Gemeinsam zum Ziel
Wir erstellen für Sie:
♦ Anfrage der aktuellen Forderungen mit Anfrage der Einstellung der Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
♦ Einen Rückzahlungsvorschlag, der Ihren finanziellen Verhältnissen entspricht.
♦ Professionelle Korrespondenz mit Ihren Gläubigern u.v.m.
Was für Sie wichtig ist:
♦ Kurzfristig: Unsere Hilfe bei vorliegenden Pfändungen, drohender Wohnungsverlust etc.
♦ Mittelfristig: Die gemeinsame Planung und Durchführung der Schuldenbereinigung
♦ Langfristig: Einhaltung Ihrer Zahlungsverpflichtung sowie Aufbau und Festigung von Denk - und Handlungsweisen, die Ihnen in Zukunft zu mehr finanzieller Freiheit verhelfen.
Das erwartet Sie bei uns:
Mit unserer langjährigen Erfahrung können wir Ihre aktuelle Lage schnell und unbürokratisch analysieren und all Ihre Fragen beantworten.
Dabei erklären wir Ihnen die vorhandenen Möglichkeiten, Chancen und Gefahren. Bereits mit der Wahl der richtigen Schuldnerhilfe entscheidet sich der Erfolg der außergerichtlichen Einigung.
Eine Klärung und Erzielung von Kompromissen mit Ihren Gläubiger, zumeist mit einem erheblichen Forderungserlass, ist unser höchstes Ziel.
Dabei erarbeiten wir für Sie ein Rückzahlungskonzept, dass für Sie auch nachvollziehbar ist und allen Seiten, Ihnen und Ihren Gläubigern, zugutekommt.
Wir helfen Ihnen gerne zuverlässig, diskret und kompetent bei folgenden Fragen:
♦ Außergerichtliche Klärung bzw. Erzielung von Kompromissen mit Ihren Gläubigern ( außergerichtliche Schuldenregulierung ist von vielen Klienten erwünscht)
♦ Dauer der Verhandlungen mit Ihren Gläubigern
♦ Diskretion
♦ Schutz des Girokontos vor Pfändung
♦ Verhalten bei bereits bestehenden Pfändungen u.v.m.
Unsere Ziele:
Für Sie definiert.
Soforthilfe
Schnelligkeit
Nachhaltigkeit
Diskretion
Wirksamkeit
Seriosität
Die SIR Schuldnerhilfe bietet auf ihrer Website keinerlei rechts- und steuerberatende Tätigkeit sowie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an. Sie übt keinerlei Rechtsberatung, Rechtsbesorgungsgeschäfte oder Steuerberatung aus. In rechtlich relevanten Fällen kann sie jedoch einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die SIR Schuldnerhilfe erbringt ausschließlich Dienstleistungen kaufmännischer Art.