Selbständige in der Krise
Unternehmenschulden / Firmenschulden
Für Unternehmen bzw Firmen in der Krise gibt es verschiedene Wege die Firma zu entschulden und eine Insolvenz zu verhindern. Es gibt verschiedene Möglichkeiten mit unterschiedlichen bilanziellen und steuerlichen Konsequenzen u.a. den Schuldenschnitt durch bedingten Verzicht oder aber den Rangrücktritt in der Forderungsreihenfolge.
Bei einem unbedingten Forderungsverzicht, verzichtet der Gläubiger endgültig und in voller Höhe auf seine Forderung, während bei einem Forderungsverzicht mit Besserungsschein der Gläubiger an einer Besserung der Vermögensverhältnisse an zukünftigen Gewinnen teilnimmt.
Bei niedriger Kreditwürdigkeit oder in einer stärker werdenden Firmenkrise lässt sich die Insolvenz natürlich noch eher vermeiden, als wenn das laufende Geschäft bereits sehr angeschlagen ist. Egal ob Sie ehemalig selbständig sind und von Ihren Altlasten erdrückt werden oder wenn Sie Ihre Firma noch retten können ist ein frühes Vorbeugen und professionelle Hilfe suchen immens wichtig.
Je nach individuellem Fall gibt es noch weitere Möglichkeiten wie der qualifizierte Rangrücktritt oder die Schuldübernahme. Unser empfohlener Rechtsanwalt, der von Ihnen ausgewählt wird und dann mit uns kooperiert wird Ihnen bei rechts spezifischen Fragen zur Seite stehen und Ihnen neben unserem gesamten Team zur Seite stehen.**
In einem Erstgespräch geben wir allgemeine Informationen und Auskunft darüber:
- Welche Alternativen zur Insolvenz noch offen stehen bzw. welche Entschuldungsinstrumente für Sie am besten sein könnten.
- Was bei drohender Insolvenz zu tun ist sowie Erläuterungen über Verhalten und die Abläufe in einer Insolvenz.
Für Gespräche und Ersthilfe bei drohender geschäftlicher Insolvenz bei GmbHs, Gbrs o.ä. bzw. Unternehmensinsolvenz hilft Ihnen vor Ort ein empfohlener Rechtsanwalt, der von Ihnen ausgewählt wird weiter.**
Natürlich helfen wir auch beim Antrag auf Regelinsolvenz (bzw. beim anmelden von Regelinsolvenz) und darüber hinaus.
** Rechtsberatung erfolgt durch einen ausgewählten Rechtsanwalt, mit dem wir dann kooperieren.
Immobilien in der Krise
Oftmals nehmen Menschen ein hohes Darlehen auf, um sich eine Immobilie ermöglichen zu können. Einige Immobilienbesitzer geraten irgendwann in finanzielle Notlage und lassen Gefahren außer Acht, bis es eines Tages zu einer Zwangsversteigerung kommen kann.
Unsere Vision - Möglichst vielen Menschen vor der Verschuldung durch Immobilien, Grundstücke retten:
Unsere Ziele:
Für Sie definiert.
Soforthilfe
Schnelligkeit
Nachhaltigkeit
Diskretion
Wirksamkeit
Seriosität
Die SIR Schuldnerhilfe bietet auf ihrer Website keinerlei rechts- und steuerberatende Tätigkeit sowie im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten an. Sie übt keinerlei Rechtsberatung, Rechtsbesorgungsgeschäfte oder Steuerberatung aus. In rechtlich relevanten Fällen kann sie jedoch einen Rechtsanwalt hinzuziehen. Die SIR Schuldnerhilfe erbringt ausschließlich Dienstleistungen kaufmännischer Art.